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Lieferketten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, ist seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Unternehmen müssen seit diesem Zeitpunkt Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte innerhalb ihrer Lieferketten beachten. Die Anforderungen des Gesetzes sind klar offengelegt und schaffen so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

Welche Unternehmen werden vom Gesetz erfasst?

  • Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (900 Unternehmen).
  • Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (4.800 Unternehmen).
  • Danach wird der Anwendungsbereich evaluiert.

Was sind die wichtigsten Regelungen?

Unternehmen übernehmen die Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette, dabei gibt es abgestufte Anforderungen an die Unternehmen:

  1. eigener Geschäftsbereich
  2. unmittelbarer Zulieferer
  3. mittelbarer Zulieferer

und nach:

  • Art und Umfang der Geschäftstätigkeit,
  • dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung,
  • der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung,
  • der Art des Verursachungsbeitrages des Unternehmens.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährleistet die effektive Durchsetzung des Gesetzes. Es wird ein schlankes Berichtsverfahren aufbauen, auf dessen Grundlage die Kontrolle der Unternehmen sichergestellt wird.

Das Ziel bleibt eine einheitliche europäische Regelung.

Um Ihr Unternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen und transparent offenzulegen inwieweit Ihr Unternehmen das LkSG verfolgt, entwickeln wir aktuell ein Zertifizierungsmodell. Die Pilotphase wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein.

 

Sollten Sie bereits jetzt Fragen oder Interesse an der Zertifizierung haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

 

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